Das ist eine Frage des Einzelfalls....tolle Antwort
:)
Grundsätzlich müssen Kündigungen im Bereich des Kündigungsschutzgesetzes durch das Bestehen bestimmter Tatsachen begründet sein. Da ist natürlich viel Musik drinnen - sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
Wenn Sie ein wirklich gutes Ergebnis erzielen wollen, kommt es deshalb auf die Nuancen des Einzelfalls an. Ich nehme mir Zeit für Ihren individuellen Fall und schaue genau hin. Ich weiß worauf es ankommt und kann Ihnen helfen, Ihr bestes Ergebnis zu erzielen.
Wenn es ein "Clear Cut Case" ist - dann kann es gut gehen, muss es aber nicht. Und sind wir mal ehrlich: wieviele eindeutige Fälle gibt es denn wirklich vor Gericht? Wenn ein Sachverhalt wirklich eindeutig wäre, müssten Sie nicht darüber streiten...
Zwar erfreuen sich "Abfindungsrechner" im Internet immer größerer Beliebtheit - Abfindungen "von der Stange" gibt es aber trotzdem nicht. Derartige Versprechen im Internet können schnell ein finanzielles Eigentor werden - und damit wären Sie wahrlich schlecht beraten. In unserer Beratung haben wir immer das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Blick.
In der Regel ja. Im Kündigungsschutzprozeß muss Sie das ohnehin. In den meisten anderen Fällen auch. Fragen Sie uns gerne. Im Falle einer Mandatierung übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung als kostenfreien Service gerne, denn wir wissen genau wie das am besten geht.
Ich mache schon immer Arbeitsrecht.
Als junges Mädchen beobachtete ich verschiedenste Arbeitsbeziehungen im Betrieb meines Vaters, einem Fotografenmeister. Dementsprechend wählte ich später in beiden Juristischen Staatsexamen den Schwerpunkt Arbeitsrecht - und habe ihn bis heute immer weiter ausgebaut. Es folgte die Ausbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht, Studien zur Verhandlungstheorie sowie Englisch-Trainings für Juristen. Schon seit 2013 bin ich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Faszination für die Besonderheiten in Arbeitsbeziehungen ist bis heute geblieben.
Zusammen mit meinen beiden Kollegen Rechtsanwalt Axel Goebel und Fachanwalt für Familienrecht Michael Hirsch haben wir uns zu der Kanzlei Alsteranwalt zusammengeschlossen, in welcher ich die arbeitsrechtlichen Mandate betreue. Darüberhinaus freue ich mich über die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Kollegen und Kolleginnen aus den Bereichen Sozialrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wir-sind-Arbeitsrecht, der betrieblichen Altersversorgung, Steuerberatern, Personalberatern und der Zeugnisberatung. Gemeinsam unterstützten wir Sie bei den kleinen und großen arbeitsrechtlichen Herausforderungen für eine ganzheitliche Beratung.
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