für Arbeitnehmer

  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button

 

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Sie haben lange gut und gerne zusammengearbeitet. Irgendwann ziehen Probleme am Horizont auf - manchmal trifft es einen auch völlig unerwartet. Oftmals sind es neue Vorgesetzte, neue Strukturen oder alte Versprechen. 

Egal ob sie sich informieren möchten, vorsorgen möchten, eine arbeitgeberseitige Maßnahme oder Weisung überprüfen lassen möchten, verklagt wurden oder Ihre Kündigung überprüfen lassen möchten - in Sachen Arbeitsrecht sind Sie bei mir richtig. Ich berücksichtige Ihre jeweilige persönliche Situation z.B. als Young Professional, langjähriger Mitarbeiter, Director, in leitender Position oder wenn Sie kurz vor dem Renteneintritt stehen, um das beste aus der Situation für Sie zu machen.


Wir helfen Ihnen dabei , die Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen und eine Rücknahme der Kündigung oder eine Abfindung zu erlangen.


Wir helfen Ihnen richtig auf eine Abmahnung zu reagieren, einen Widerruf und die Entfernung aus der Personalakte zu erreichen.


Wir prüfen den Aufhebungsvertrag und verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber ein optimales Ergebnis.

Ich habe ein schlechtes Zeugnis erhalten


Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis und fordern, wenn nötig, Berichtigung.

Ist mein Arbeitsvertrag wirksam befristet?


Wir prüfen die Befristung Ihres Arbeitsvertrags und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben dagegen vorzugehen.

Ich haben keinen Lohn erhalten...


Wir prüfen, ob Sie gegen Ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohn haben und setzen ihn durch.

Inflationsausgleich-
Prämie


Wir prüfen, ob Sie einen vertraglichen Anspruch haben.

nachvertragliches Wettbewerbsverbot


Wir prüfen, ob das nachvertragliche Wettbewerbsverbot wirksam ist und erläutern Ihnen, was Sie tun können.

Neuer Text

weiter Themen...


Es gibt nichts, was es nicht gibt.... 
Wir unterstützen Sie in allen weiteren arbeitsrechtlichen Belangen.
Anfragen

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf! Das erste kurze Informationsgespräch ist  immer kostenlos - 
aber niemals umsonst. 

Kein Kostenrisiko


Ein erstes kurzes Telefongespräch mit der Schilderung Ihres Problems und einer Ersteinschätzung ist bei uns immer kostenlos. Bevor wir kostenpflichtig tätig werden informieren wir Sie über die zu erwartenden Kosten. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben übernehmen wir regelmäßig die Korrespondenz.


Share by: