Antragsberechtigt in den von uns zur Verfügung gestellten Verfahren ist grundsätzlich ausschließlich der echte bzw. vermeintliche Adressat des zu prüfenden Schreibens.
Drittanfragen können aus Gründen des Datenschutzes und Berufsrechts nicht bearbeitet werden. Es wird daher gebeten, von Drittanfragen von vorneherein Abstand zu nehmen.
Für die Prüfung Ihres Anliegens ist es erforderlich, das gesamte Schreiben/ Dokument abzufotografieren und zu übermitteln. Ausschnitte reichen nicht und führen zu einem Bearbeitungshindernis.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden (werktags, ohne Samstag, 9 bis 17 Uhr) Nachricht an die von Ihnen angegebene Emailadresse mit Terminvorschlägen der gewählten Art oder ob Bearbeitungshindernisse vorliegen oder die Bearbeitung Ihrer Anfrage abgelehnt wird.
Zu Bearbeitungshindernissen zählen insbesondere Unleserlichkeit und Unvollständigkeit des übermittelten Schreibens sowie unvollständige oder widersprüchliche Angaben. Sofern Sie Ihre Telefonnummer korrekt angegeben haben, sind wir im Rahmen unserer Möglichkeiten bemüht, Bearbeitungshindernisse zeitnah auszuräumen.
Gründe für eine Ablehnung können unter anderem sein: Drittanfragen, eine Interessenskollision, mangelnde Ernsthaftigkeit des Antrags, Aufhebung eines anderen oder ausländischen Rechtsverhältnisses, Übermittlung von Dokumenten in einer anderen als der deutschen Sprache.
Sie können den Termin zur Prüfung Ihres Aufhebungsvertrags jederzeit vorher wieder durch Email an ab@arbeitsrecht-brinke ohne Angabe von Gründen absagen.
Die Prüfung Ihres Anlieges wird als Rechtsdienstleistung ausschließlich durch zugelassene Rechtsanwälte durchgeführt.
Ihre Daten und sämtliche Informationen, die Sie uns übermitteln, unterliegen damit der anwaltlichen Schweigepflicht.
Wir gewährleisten die Sicherheit der Datenübermittlung nach dem Stand der derzeitigen Technik ausschließlich an die von Ihnen zu diesem Zweck angegebene Emailadresse.
Unsere Informationpflichten zur Datenverarbeitung gemäß §§ 13, 14 DSG-VO finden Sie hier.
Ich mache schon immer Arbeitsrecht.
Als junges Mädchen beobachtete ich verschiedenste Arbeitsbeziehungen im Betrieb meines Vaters, einem Fotografenmeister. Dementsprechend wählte ich später in beiden Juristischen Staatsexamen den Schwerpunkt Arbeitsrecht - und habe ihn bis heute immer weiter ausgebaut. Es folgte die Ausbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht, Studien zur Verhandlungstheorie sowie Englisch-Trainings für Juristen. Schon seit 2013 bin ich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Faszination für die Besonderheiten in Arbeitsbeziehungen ist bis heute geblieben.
Zusammen mit meinen beiden Kollegen Rechtsanwalt Axel Goebel und Fachanwalt für Familienrecht Michael Hirsch haben wir uns zu der Kanzlei Alsteranwalt zusammengeschlossen, in welcher ich die arbeitsrechtlichen Mandate betreue. Darüberhinaus freue ich mich über die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Kollegen und Kolleginnen aus den Bereichen Sozialrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wir-sind-Arbeitsrecht, der betrieblichen Altersversorgung, Steuerberatern, Personalberatern und der Zeugnisberatung. Gemeinsam unterstützten wir Sie bei den kleinen und großen arbeitsrechtlichen Herausforderungen für eine ganzheitliche Beratung.
Poppenbütteler Hauptstraße 13, 22399 Hamburg, Germany I +49 40 606 79 226